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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Piloten. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447 vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen („Pilot“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Piloten werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn FairFleet der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1.1 FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere alias wie fairfleet.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website") sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2 FairFleet führt die Drohnenflüge nicht selbst durch, sondern beauftragt damit selbständige, professionelle Drohnen-Piloten.
2.1.3 FairFleet wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.4 Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform bzw., wenn auch Aufbereitung verlangt war, nach Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert und kann dann die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne zusätzliche aktive FairFleet+ Mitgliedschaft ist dies jedoch maximal 90 Tage nach der Bereitstellung der Daten möglich.
2.2.1 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben.
2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4 Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Maske übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Piloten dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E-Mail durch FairFleet zustande. FairFleet kann die Annahme auch auf andere Weise, etwa konkludent durch Freischalten der Plattformoberfläche (s. nachfolgende Ziffer 2.2.6), erklären.
2.2.6 Mit Annahme des Angebots des Piloten ist der eingeschränkte Nutzungsvertrag zustande gekommen und der Pilot erhält eingeschränkten Zugang zur Plattform. Der eingeschränkte Nutzungsvertrag ermöglicht es dem Piloten insbesondere noch nicht, Angebote für den Abschuss von Luftbildaufnahme-Verträgen (Ziffer 3.3) abzugeben.
2.2.7 Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahme-Verträgen (Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag für die Plattform mit FairFleet abschließen. Der Vertrag kommt durch Angebot des Piloten und Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
2.2.8 Das Angebot unterbreitet der Pilot, indem er über die Maske der Plattform die geforderten Dokumente hochlädt. Die Dokumente sollen insbesondere die Berechtigung des Piloten zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten belegen. Außerdem ist ein Nachweis über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig. Darüber hinaus garantiert der Pilot, dass er zu jedem Zeitpunkt über eine gültige Genehmigung und Haftpflichtversicherung (mindestens im Gegenwert von EUR 1.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) für gewerbliche Drohnenflüge verfügt. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. weitere Dokumente beim Piloten anzufordern, die FairFleet zur Überprüfung der Berechtigung gemäß S. 1 & 2 für erforderlich hält. FairFleet ist in Zweifelsfällen berechtigt, die Übersendung dieser Dokumente per Post zu Prüfungszwecken zu verlangen.
2.2.9 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.10 Der Pilot hat Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
2.2.11 Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.8 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.12 Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.8 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkten (Ziffer 2.2.6) wie den uneingeschränkten (Ziffer 2.2.7) Nutzungsvertrag.
2.3.2 Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3 Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.
2.3.4 Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5 Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internet Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6 FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7 Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8 Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9 Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10 Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11 An Inhalten – beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten -, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
- zur Vervielfältigung und Verbreitung unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren;
- zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet.
Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12 Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.
2.3.13 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder die Funktion über die Webseite ist hierfür ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zu Kündigung umgehend gelöscht.
2.3.15 Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen.
2.3.16 Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote, mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.4.1 FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2 FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (s. Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essentielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essentielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z.B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15) sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z.B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3.1.1 Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen im Rahmen des Luftbildaufnahmen- Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2 Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden.
Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung von Daten.
3.3.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3 Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform, dem sogenannten „Cockpit“, Anfragen für die Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Diese Anfragen basieren auf entsprechenden Anfragen von Kunden an FairFleet. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4 Der Pilot kann zu einer oder mehrerer dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden.
3.3.5 Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Aufstiegserlaubnis (Aufstiegserlaubnis gemäß Länderverordnung) und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 2.2.8) nicht mehr vorliegt.
3.3.6 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sofern dieser noch nicht vollständig auf der Plattform registriert ist (siehe 2.3). Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Piloten dar. Vielmehr kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag mit FairFleet erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E-Mail durch FairFleet zustande. FairFleet kann die Annahme auch auf andere Weise erklären.
3.3.7 Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9 Ziffern 2.2.10 bis 2.2.12 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4.1 Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der mit FairFleet vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2 FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.5.1 Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss, sofern vorhanden, die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen.
3.5.2 Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten verpflichtet, die einschlägigen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichem Recht (z.B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB), und etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten sowie alle gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet – etwa Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen – so entbindet dies den Piloten nicht von seinen vorstehend geschilderten Pflichten.
3.5.3 Der Pilot ist verpflichtet seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität zu erfüllen.
3.5.4 Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform hochzuladen, es sei denn es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. FairFleet muss bei Abschluss des Uploads auf die Plattform informiert werden. Mögliche Abweichungen vom Leistung-Umfang oder Probleme sind FairFleet sofort zu melden, ansonsten kann keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden.
3.5.5 Der Pilot ist verpflichtet, zwei Wochen nach Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten diese vollumfänglich und endgültig zu löschen. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Über das hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungsplicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich bei dem Audit durch FairFleet oder einem unabhängigen Gutachter (nachfolgend der „Prüfer“) behilflich zu sein, dem Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und dem Prüfer hinreichenden Zugang zu Information zu gewähren.
3.5.6 Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, den Namen des Kunden, auf dessen Anfrage der Luftbildaufnahmen- Vertrag mit FairFleet basiert (s. Ziffer 3.3.3), als Referenz zu verwenden.
3.6.1 Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.3) an denselben (nachfolgend das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
- zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere in Druckwerken und Druckschriften jeder Art, unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und/oder mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten,
- zur Speicherung in elektronischen Datenbanken, auch solche von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik,
- der öffentlichen Wiedergabe, also das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden.
3.6.2 Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3 Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4 Klargestellt wird, dass der Pilot nicht berechtigt ist, die Luftbildaufnahmen/Daten als Referenz, also zu Zwecken der Eigenwerbung, oder sonstigen Zwecken zu verwenden. Es wird auf Punkt 3.5.4 verwiesen.
3.6.5 Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung.
Sofern FairFleet innerhalb von zwei Wochen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.3) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt.
3.8.1 Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage.
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, so hat der Pilot in diesem Fall nur dann Anspruch auf Bezahlung nicht ausgeführter Arbeiten, wenn FairFleet von dem Kunden eine Vergütung für diese Leistungen des Piloten erhält.
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.
Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die dem Piloten nachweislich bereits vor Mitteilung durch FairFleet bekannt waren, die der Pilot rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung allgemein bekannt werden.
4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2 Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Piloten ausschließlich zuständig.
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2 Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6.1 FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2 FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Februar 2022
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn FairFleet der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1.1 FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere alias wie fairfleet.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2 FairFleet führt die Drohnenflüge nicht selbst durch, sondern beauftragt damit selbständige, professionelle Drohnen-Piloten.
2.1.3 FairFleet wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.4 Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform bzw., wenn auch Aufbereitung verlangt war, nach Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert und kann dann die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne zusätzliche aktive FairFleet+ Mitgliedschaft ist dies jedoch maximal 90 Tage nach der Bereitstellung der Daten möglich.
2.2.1 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine USt-IdNr. anzugeben.
2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot unterbreitet der Kunde, in dem er entweder gemäß Ziffer 2.2.4 Variante 1) oder aber gemäß Ziffer 2.2.7 (Variante 2). verfährt.
2.2.4 Variante 1: Der Kunde trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Anmeldemaske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Anmeldemaske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Anmeldemaske übersendet der Kunde sodann sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Kunde bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.6 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5 FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch FairFleet (Ziffer 2.2.6) zustande.
2.2.6 Entscheidet FairFleet, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags anzunehmen, so sendet FairFleet dem Kunden eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er auf die Plattform aufgenommen wird, oder erklärt die Annahme auf andere Weise beispielsweise telefonisch oder stillschweigend nach Ablauf von zwei Wochen.
2.2.7 Variante 2: Der Kunde kann auch unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.
2.2.8 Der Kunde hat die Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
2.2.9 Ist der Kunde eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.10 Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3.1 Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt. Für die Nutzung von FairFleet+ sowie der Features dieses Angebots ist eine separate Mitgliedschaft erforderlich. Diese hat eine jährliche oder monatliche Laufzeit. Die FairFleet+ Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und eine Kündigung durch den Kunden ist zum Ende der Laufzeit möglich.
2.3.2 Der Kunde hat seine Anmeldedaten und Profildaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.
2.3.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.4 Dem Kunden ist bewusst, dass eine Internet-Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.5 FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.6 Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitz- Landes umfasst.
2.3.7 Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.8 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.9 Der Kunde stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.3 bis 2.3.8 genannten Gründen geltend machen.
2.3.10 An Inhalten (beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten), die der Kunde auf die Plattform hochlädt, räumt der Kunde FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.11 Klargestellt wird, dass FairFleet dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Kunden also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.
2.3.12 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Kunden nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.13 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder Online-Funktion ist ausreichend.
2.3.14 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit auf der Plattform registrierten Piloten unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.
2.4.1 FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2 FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform endgültig zu sperren, wenn dies nach dem Ermessen von FairFleet zum Schutz der Funktionalität der Plattform und/oder der anderen Plattform- Teilnehmer erforderlich ist, insbesondere, wenn der Kunde
- falsche Daten bei der Registrierung angegeben hat, sofern der Fehler nicht gänzlich unerheblich ist;
- seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat oder seine Zugangsdaten Dritten sonst bekannt geworden sind;
- gegen seine Pflichten nach Ziffer 2.3.4 und 2.3.7 verstoßen hat;
- seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
3.1.1 Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist Erfassung und Aufbereitung von Daten durch FairFleet bestimmter vom Kunden ausgewählter nicht-öffentlicher Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5). FairFleet führt die Datenerfassung nicht selbst aus, sondern lässt sie durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.
3.1.2 Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von FairFleet 3.2.5 auch die Aufbereitung der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten durch FairFleet. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
3.2.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.2.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3 ff. zustande.
3.2.3 Der Kunde gibt über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Maske (s. aber auch Ziffer 3.2.9) eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung bestimmter auf der Plattform angebotener Dienstleistungen (Luftbildaufnahmen/Daten) ab. Alternativ kann der Kunde eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen anfragen. Diese Anfragen (3.2.3 S.1 o. S.2) stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet signalisiert.
3.2.4 Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Anfrage ist ein Abhebeort inklusiv. So stellen beispielsweise Anfragen über Luftbildaufnahmen/Daten für Musterstraße 45b und 45c zwei separate Anfragen dar.
3.2.5 FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sofern der Kunde noch nicht auf der Plattform registriert ist.
3.2.6 Auf Basis der Anfrage (Ziffer 3.2.3 S.2) unterbreitet FairFleet ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.
3.2.7 FairFleet informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2 S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von FairFleet einverstanden.
3.2.8 Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von FairFleet auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen FairFleet und dem Kunden zustande gekommen.
3.2.9 Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet FairFleet dem Kunden eine Bestätigungsmail über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.2.10 Statt über die Plattform-Maske kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an FairFleet übermitteln.
3.2.11 Sofern die Anfrage des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Plattform umfasst (Ziffer 2.2.7), gilt: Die Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.2.4 umfasst auch sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags für die Plattform. Das Einstellen von Angeboten durch FairFleet (Ziffer 3.2.5) stellt konkludent die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags dar.
3.2.12 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.2.13 Ziffern 2.2.8 bis 2.2.10 geltend entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.3.1 Von FairFleet in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.3.2 FairFleet kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen FairFleet gegenüber nicht nachkommt.
3.3.3 FairFleet haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die FairFleet nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse FairFleet die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FairFleet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber FairFleet vom Vertrag zurücktreten.
3.3.4 Gerät FairFleet mit einer Leistung in Verzug oder wird FairFleet eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von FairFleet auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.
3.4.1 Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflüge zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).
3.5.1 Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt FairFleet anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.
3.5.2 Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde FairFleet unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.
3.6.1 FairFleet räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbildaufnahmen/Daten (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
3.6.2 FairFleet verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung.
3.6.3 Der Kunde räumt FairFleet folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbildaufnahmen/Daten begrenzt, räumt der Kunde FairFleet im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem FairFleet vertragsgemäß Luftbildaufnahmen/Daten erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur
- Vervielfältigung,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung, und
- zur Bearbeitung dieser Werke.
3.6.4 Der Kunde räumt FairFleet das Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Service-Dienstleister zu bedienen. Ferner räumt der Kunde FairFleet das Recht ein die Daten zu nutzen, um die FairFleet Plattform und Software (z.B. Auswertungs-Algorithmen) zu verbessern oder zu erweitern.
3.6.5 Der Kunde versichert gegenüber FairFleet, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3 erforderlichen Rechte verfügt und dass FairFleet durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt FairFleet von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.
3.7.1 FairFleet informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Plattform bereitstehen.
3.7.2 Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Abnahme-Erklärung gegenüber FairFleet abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. FairFleet wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.
3.8.1 Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich jeweils zzgl. etwaig anfallender USt., Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.8.2 Die Vergütung von FairFleet, ggf. einschließlich der Bearbeitungsgebühr, ist mit Abnahme (Ziffer 3.7) der – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten fällig.
3.8.3 Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht FairFleet anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.
3.8.4 Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegenden Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.8.5 FairFleet ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflüge und ggf. Aufbereitungen der Luftbildaufnahmen/Daten nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn FairFleet nach Abschluss des Luftbildaufnahmen- Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von FairFleet durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
3.8.6 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Bereitstellung der Daten (Ziffer 3.7.1).
3.9.1 Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen FairFleet 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, FairFleet weist nach, dass FairFleet gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.
3.9.2 Kündigt oder storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, z.B. Datenerfassung durch den Drohnenpiloten, so stehen FairFleet 50 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, bei weniger als 24 Stunden 75%, bei weniger als 12 Stunden 100%. Entstandene Genehmigungskosten werden zu 100% abgerechnet.
3.9.3. FairFleet+ oder FairFleet INSPECT ist jeweils nur zum Ende der gewählten Laufzeit kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
3.10.1 Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von FairFleet Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.
3.10.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehen-der Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.
3.11.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
3.11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von FairFleet die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.
4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.5.1 FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).
4.5.2 FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Februar 2022